Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Da Sie den Vertrag online geschlossen haben, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.
Ihnen steht daher das gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG zu:
https://www.jusline.at/gesetz/fagg/paragraf/11
Die 14-tägige Widerrufrist beginnt erst zu laufen, wenn der Konsument die Ware erhalten hat.
Sie können daher - da Sie das Produkt erst am 10.05. erhalten haben - ohne weiteres gemäß § 11 FAGG von dem Vertrag zurücktreten.
Ihren Widerruf müssen Sie nicht begründen, sondern Sie können das Gerät zurücksenden und damit den Widerruf erklären.
Der Vertrag ist damit rechtlich hinfällig und gegenstandslos. Sie sind an diesen sodann nicht mehr gebunden!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt