Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern und unter Druck setzen, denn es handelt sich um eine Betrugsmasche. Den behaupteten Gewinnspielvertrag haben Sie nicht abgeschlossen.
Für den Abschluss eines solchen Vertrages wäre die Gegenseite in der vollen Beweispflicht.
Der Verbraucherschutz warnt in jüngster Zeit immer wieder vor Machenschaften, wie Sie sie schildern: Verbrauchern wird am Telefon vorgeschwindelt, sie hätten noch Forderungen zu begleichen oder die Teilnahme an kostenlosen Gewinnspielverträgen würde sich kostenpflichtig verlängern, wenn nicht eine gewisse Summe gezahlt wird.
Zugleich werden bestimmte Folgen angedroht, wenn keine Zahlungen geleistet werden oder das angerufene Opfer sich nicht zu bestimmten Vertragsleistungen verpflichtet.
Es handelt sich immer nur um den Versuch, die Angerufenen einzuschüchtern und sie auf die eine oder andere Weise um ihr Geld zu erleichtern.
Oft geben sich die anrufenden Betrüger als Mitarbeiter von Inkassodiensten oder von Behörden oder Gerichten aus. Stets werden die Angerufenen massiv unter Druck gesetzt, und Ihnen werden Schufa-Einträge, Pfändungsmaßnahmen oder sonstige Nachteile angedroht.
Nichts davon entspricht der Wahrheit, und diese Lügen dienen einzig dazu, die Angerufenen zahlungswillig zu machen.
Verfahren Sie daher wie folgt: Sollten Sie erneut angerufen werden, teilen Sie mit, dass Sie sich die anrufenden Telefonnummern notiert haben und dass Sie Strafanzeige bei der Polizei wegen versuchten Betruges (§§ 263, 22 StGB) und wegen Nötigung (§ 240 StGB) erstatten werden, falls man Sie weiterhin belästigen sollte.
Weisen Sie zudem Ihre Bank an, dass Sie keine unrechtmäßigen Abbuchungen wünschen und hinnehmen werden, und benennen Sie Ihrer Bank ausdrücklich und namentlich die Firma.
Sollte es dennoch zu einer Abbuchung kommen, so können Sie diese in jedem einzelnen Fall acht Wochen lang zurückbuchen lassen.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt