Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es gibt für Banken die Einlagensicherung, die im Falle der Insolvenz greift. Einlagen sind bis zu 100.000 Euro pro entschädigungsfähigem Einleger und Bank gesetzlich geschützt. Das gilt für alle Banken, die in Deutschland tätig sind.
Weitere Informationen können Sie z.B. unter folgendem Link nachlesen:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/sicherungseinrichtungen_node.html
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Die Bank kann das Konto nicht schließen. Möglicherweise aber fällt eine sogenannte Verwahrungsgebühr an. Manche Banken nehmen ab einem bestimmten Betrag Negativzinsen von 0,5% oder mehr. Das hängt von der Bank ab. Es gibt da aber mittlerweile Bewegung zugunsten der Sparer. Aufgrund der hohen Inflation werden die Positivzinsen auf Bankkonten vermutlich steigen.
Bis 100.000 EUR wäre die Einlage sicher, würde Ihnen also im Falle der Insolvenz gezahlt werden. Das genaue Prozedere können Sie unter dem von mir genannten Link nachlesen.
Sehr gerne! Es freut mich, wenn ich helfen konnte.Alles Gute!