Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Die Verweigerungshaltung der KfW ist rechtlich nicht nachvollziehbar.
Da Sie in Besitz einer neuen und korrigierten Meldebescheinigung sind, besteht überhaupt kein Anlass für Beanstandungen seitens der Bank.
Sie sind auch nicht rechtlich verpflichtet, eine Rechnung beizubringen, die den Zeitpunkt des Umzugs bestätigt, denn Sie können anhand der zeugenschaftlichen Aussagen Ihrer Bekannten jederzeit den Beweis führen, wann der Umzug erfolgte.
Bestehen Sie daher auf umgehende Bearbeitung Ihres Antrages.
Sollte die KfW kein Einlenken zeigen, so erheben Sie unverzüglich Beschwerde zur Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ihre Beschwerde können Sie unter dem folgenden Link anbringen:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt