Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Für die diversen Musikrechte müssen Sie sich hier vorrangig an die AKM wenden.
Diese verwaltet Lizenzen auch von verstorbenen Musikern bzw. dessen/deren Erben.
Dort kann Ihnen weitergeholfen werden. Bei Veröffentlichung, selbst bei Untermalung mit Musik, sind die entsprechende Lizenzen fällig.
Bilder, die sie selbst gemacht haben von öffentlich zugänglichen Plätzen aus, unterliegen nicht dem Urheberschutz, wenn hierauf keine Personen zu sehen sind.
Somit können Sie Ihr angedachtes Vorgehen umsetzen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-