Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Weenn vertraglich keine "normale" Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, können Sie nur kündigen (ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen), wenn ein triftiger Grund vorliegt, derIhnen das Festhalten an dem Vertrag unzumutbar erscheinen lassen.
Da die Information schon erfolgt ist, ist bereits fraglich, ob hier eine Wiederholungsgefaht besteht. Insofern halte ich die Bejahung eines triftigen Grundes, wenn nicht ggf. eine üble Nachrede zu Ihren Lasten erfolgte ist, für bedenklich.
Ich würde Ihnen eher empfehlen, den Kunden zur Unterlassung solcher Eigenmächtigkeiten aufzufordern und mit Kündigung zu drohen, wenn sich Derartiges wiederholt.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass