Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie mitteilen, Sie kennen keinen Mietvertrag bedeutet dies, der Vertrag liegt Ihnen nicht vor oder es gibt keinen schriftlichen Vertrag ?Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ohne einen schriflichen Mietvertrag lassen sich eventuelle Vereinbarungen nicht nachweisen, sodass in der Regel die gesetzlichen Normen zur Anwendung kommen. Ohne ausdrückliche "Abwälzung" auf den Mieter trifft eine Renovierungspflicht nur den Vermieter. Dies bedeutet, dass Sie bei Auszug keine Schönheitsreparaturen erbringen müssen.
Bzgl. des Abschlags kommt es auf die getroffenen Vereinbarungen an. Ohne eine vorher getroffene Vereinbarung müssten Sie sich mit den Vermietern auf eine Ablöse einigen. Ansonsten müssten Sie die Möbel entfernen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenRA Grass
wie alt ist der Teppich denn ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
eine ungefähre Angabe würde ausreichen.
wenn ein Teppich beschädigt wird, hier durch das Tier, muss der Mieter Schadensersatz leisten. ABER: ein ca. 7 Jahre alter Teppich gilt als abgewohnt und somit als "nichts mehr wert". Dies bedeutet, dass der Schadensersatz = 0 ist und Sie den Teppich nicht ersetzen müssen.
haben Sie noch Nachfragen ?
Sehr geehrter Fragesteller,gern stelle ich Ihnen für diese weiteren Fragen ein Angebot ein.
Sehr geehrter Fragesteller,wenn es einen Mietvertrag zwischen Ihrem Mann und dessen Eltern gegeben hat, sind Sie nach dem Tod des Mannes in diesen eingetreten (§ 563 BGB). Sie wären also dann an die "Regeln" des Vertrages gebunden.
Bzgl. der Küche gilt: wurde die neue Küche mit Zustimmung des Vermieters eingebaut, können Sie anbieten, die Küche drin zu lassen und der Vermieter müsste dafür eine Ablöse zahlen. Einigt man sich nicht müssten Sie die Küche abbauen.
Sehr geehrter Fragesteller,ich hatte Ihnen geschrieben, ohne Vertrag und entsprechende Abwälzung muss der Vermieter renovieren.
Wenn der Teppich älter als 7-8 Jahre ist, ist der Schaden gleich 0.