Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573 c Absatz 1 Satz 1 BGB zwingend drei Monate.
Wenn der Vermieter nun die Wohnung renovieren möchte, ist dies rechtlich zulässig.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine erfreulichere Rechtsauskunft übermitteln zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur nach Bewertung werde ich von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt