Recht & Justiz
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Sehr geehrte Kundin,
Sie und Ihr Mann sind sog. Mitbesitzer an dem Fahrzeug. Wenn Ihnen Ihr Mann den Besitz/Gebrauch völlig entzieht, liegt eine sog. verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/858.html) vor, gegen welche Sie sich gemäß § 859 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/859.html) mit Gewalt erwehren dürfen.
Das heiß natürlich nicht, dass Sie Ihren Mann schlagen oder verprügeln dürfen, Sie dürfen ihm aber durchaus die Schlüssel wegnehmen, wenn Sie das Auto nutzen wollen.
Hört sich einfacher an, als es getan ist...das ist mir klar. Sinnvoll wäre es meines Erachtens wenn man hier - notfalls mit anwaltlicher Unterstützung eine Vereinbarung trifft, die die Nutzung des PKW eindeutig regelt.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich andernfalls für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni
Nein, kann er nicht, zumindest nicht eigenmächtig. Wenn Sie beide im Mietvertrag stehen, haben Sie beide das Recht, in der Wohnung zu wohnen.
Nur wenn einer bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellt und das Gericht dann entscheidet, dass die Wohnung nur dem einen zugewiesen wird, muss der andere ausziehen.
Einen solchen Antrag können aber natürlich auch Sie stellen und so Ihren Mann evtl. aus der Wohnung bekommen.
Wie es scheint, sind Ihre familiären Probleme vielfältig, so dass ich Ihnen anraten würde, bei sich vor Ort einen Anwalt zu beauftragen.
Es wäre nett, wenn Sie die erbetene Bewertung (3-5) Sterne anklicken) nicht vergessen! Vielen Dank!
Ich erinnere nochmals höflich an die erbetene Bewertung (3-5 Sterne anklicken). Ich gehe davon aus, dass auch Sie nur ungern umsonst arbeiten! :-)