Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Mietrecht. Reicht Ihnen eine Antwort bis morgen im Laufe des Tages?
Vielleicht komme ich auch gleich noch dazu..
Entschuldigen Sie die lange Wartezeit; ich hatte den ganzen Tag Besprechungen. Die fehlende Eichung der Geräte ist nicht Ihnen zuzurechnen. Der Vermieter kann dann nicht einfach wie von Ihnen beschrieben vorgehen und dann wieder nach Fläche statt nach Verbrauch abrechnen.
Eine etwaige Abrechnung in der Nebenkostenabrechnung wäre somit unrichtig und anfechtbar, so dass eine Nachzahlung von Ihnen nicht zu begleichen wäre.
Vorsicht ist geboten, dass der Vermieter auf Mieterkosten die Geräte eichen lassen kann und diese Kosten dann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegt.
Die ursprüngliche Vereinbarung mit dem damaligen Vermieter ist bindend und daran hat sich auch der neue Vermieter zu halten. Richtiges Stichwort: Vertragskontinuität bzw. Kauf bricht nicht Miete!!!
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (4-5) und stehe im Nachgang gerne für Rückfragen zur Verfügung