Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke ***** *****ür die Anfrage.
Die Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde haben leider recht. Sie können jedoch jederzeit einen Asylantrag stellen ( BAMF). Zudem könnten Sie Ihren Cousin in Hamburg melden, wenn das möglich sein sollte. Hamburg vergibt auch Studierende einen Aufenthaltstitel, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in der Ukraine studiert haben.Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Falls ja, bewerten Sie mich gerne positiv.Mit freundlichen GrüßenRechtsanwalt Nawaz
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies darf er nur, wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben. Sonst sollten Sie die Unterlagen zurückfordern und dann ummelden.Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
ich würde in der Sache einen Anwalt einschalten oder selbstständig die Behörde darauf hinweisen, dass man bereit ist selbstständig auszureisen, wenn man keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat. Danach würde ich mit meinen Papieren in Hamburg einen Aufenthalt beantragen. Alternativ, wenn eine Anmeldung in Hamburg nicht möglich ist, stellen Sie einen Asylantrag. Dann bekommen Sie jedoch Ihre Dokumente nicht zurück.Mit freundlichen GrüßenRA Nawaz