Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Einstellung soll für welchen Beruf bzw. Tätigkeit erfolgen ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich bedaure, aber dies ist nahezu aussichtslos.
Zum einen müsste für ein Arbeitsvisum der Nachweis der Kenntnisse der dt. Sprache geführt werden.
Desweiteren wird bei "normalen" Tätigkeiten immer eine sog. Vorrangprüfung durchgeführt, es wird also geprüft, ob es vorranig deutsche Arbeitnehmer oder solche aus dem EU Ausland gibt, die diese Tätigkeit durchführen können. Hier müsste man also eine gute Argumentation finden, weshalb solche AN ausscheiden.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
gerne !
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche und alles Gute !