Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
bleiben denn die Kinder in Deutschland wohnhaft ? Wo werden Sie denn die Steuern zahlen ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn Sie, dies wäre die Voraussetzung, weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, dann wird Ihnen auch für das Kind, welches dann im Ausland lebt, Kindergeld weitergezahlt. Elterngeld hingegen bekommt nur, wer seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Bei einem Umzug ins Ausland entfällt somit das Elterngeld.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.