Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frauen haben schon einen Aufenthalt und eine Arbeitserlaubnis ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Um arbeiten zu können benötigt der Ausländer ein Arbeitsvisum, dies muss über die dt. Botschaft im Heimatland beantragt werden. Während des Touristenaufenthaltes ist eine Erwerbstätigkeit keinesfalls erlaubt !
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
wie ausgeführt:
als Tourist ist Arbeiten NICHT erlaubt !
Sie sind Arbeitgeber und wussten, dass keine Arbeitserlaubnis besteht ?
als Arbeitgeber droht ein Bußgeld bis zu 500.000 EUR.
abwarten, was auf Sie zukommt.
verteidigen kann und sollte man sich natürlich immer. Aber eine Strafe haben Sie dennoch zu erwarten, denn es war Ihre Pflicht, die Voraussetzungen, also die Arbeitsgenehmigung, zu prüfen.
gern stelle ich Ihnen für diese weiteren Fragen ein Angebot ein.
wie ausgeführt bis zu 500.000 EUR. Bei 2 Verstößen sollten Sie mit ungefähr 5.000 EUR rechnen.
vielen Dank!
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, alles Gute und vor allem Gesundheit !