Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
lebt Ihr Mutter schon in Deutschland ? Welchen Aufenthalt hat sie denn bisher gehabt ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Der Rentenbezug alleine bringt leider kein Aufenthaltrecht, wenn Ihre Mutter bisher keines hatte. Damit ist ein Zuzug nach Deutschland leider nicht möglich, weíl der Ehegatte, von dem das Zuzugsrecht hätte abgeleitet werden können, nicht mehr existent ist.
Sollte Ihre Mutter allerdings ein Pflegefall sein und eine Pflege nur durch Sie in Deutschland möglich, dann gäbe es eine "Herholmöglichkeit".
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich denn hieraus noch Nachfragen ?
Sie können den Nachzug naCH § 36 AufenthG beantragen.
Durch ein ärztliches Gutachten ist nachzuweisen, welche Erkrankung Ihre Mutter hat und dass Sie Intensivpflege benötigt. Zudem muss nachgewiesen werden, dass es keine weiteren Familienangehörige in Mazedonien gibt, die die Pflege übernehmen können und auch keine geeigneten Pflegeplätze. Zudem müssen Sie als Kind die Mutter aufnehmen und die Pflege erbringen.
gibt es noch Nachfragen ?
gerne stelle ich Ihnen für diese weitere Frage ein Angebot ein.
Sie meinen einen deutschen Pass ? Wie lange haben Sie als Kind in Deutschland gelebt ? 1 Jahr ? Sie haben demnach hier keine Schule besucht ? Wie lange sind Sie denn jetzt in D ?
dann müssen Sie noch warten bis Sie sich einbürgern können. Dies wäre frühestens nach 6 Jahren Aufenthalt möglich.
gerne !
Ich wünsche ein schönes Wochenende und alles Gute !