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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 31662
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Guten Abend, wir wohnen unangemeldet mit unserer 3 jährigen

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Abend, wir wohnen unangemeldet mit unserer 3 jährigen Tochter auf einem Erholungsgrundstück. Jetzt haben wir eine Vorladung vom Jugendamt erhalten. Was haben wir zu erwarten und wie verhalten wir uns jetzt am besten? Mfg
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Gemeldet in Berlin, das Grundstück befindet sich in Brandenburg. Es hat sich das JA Oberhavel gemeldet.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein, mehr wissen wir auch noch nicht.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Besteht die Möglichkeit, dass Sie das Schreiben des Jugendamtes als pdf-Datei bzw. jpg-Datei über die Fragebox hochladen (links/rechts unten Button „Datei anfügen“). Ich sehe mir dieses dann gerne an und formuliere eine Antwort auf Ihre Rechtsfrage.
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Datei angehängt (655LM13)
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Danke, ***** *****ügt mir eine schriftliche Antwort.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe das von Ihnen übermittelte Schreiben angesehen und den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.

Das Jugendamt wünscht eine Überprüfung der Lebensverhältnisse ihrer Familie und insbesondere ihre Kinder bzw. ihres Kindes.

Vor diesem Hintergrund wurde der Termin angesetzt.

In dem angesetzten Termin erwartet Sie eine Befragung des Jugendamtes zu den Lebensverhältnissen und den Tagesabläufen in ihrer Familie mit ihrem Kind.

Weiter dürfte die Frage hin zur Betreuung in sozialen Einrichtungen wie Kindergarten etc. durch das Jugendamt gehen.

Hierauf können und sollten Sie sich vorbereiten.

Rechtlich handelt es sich um eine unverbindliche Befragung.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.