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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 44219
Erfahrung:  Vertragsanwalt des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes Regensburg
32916861
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RASchiessl ist jetzt online.

Hallo, ich habe bei meinem alten Unternehmen einen

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, ich habe bei meinem alten Unternehmen einen Aufhebungsvertrag akzeptiert und wüsste gerne, ob mir aus der Wettbewerbsklausel meines Arbeitsvertrages noch Geld zusteht.
Fachassistent(in): Was für einen Arbeitsvertrag haben Sie?
Fragesteller(in): Einen standardvertrag denke ich, die Wettbewerbsklausel lautet:“die Angestellte erhält für die Dauer des Wettbewerbsverbots von 12 Monaten gemäß Absatz 1 eine Karenzentschädigung von 50% der zuletzt bezogenen Vergütung“
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): ich habe einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, darin wird die Klausel nicht erwähnt. Die Vergütung beim neuen Unternehmen ist höher als beim alten, es gibt dazwischen keine Zeit der Arbeitslosigkeit, ich fange sofort nach der Freistellungszeit bei der neuen Firma an. Sollte mir eine Karenzentschädigung zustehen, welche Schritte muss ich nun unternehmen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Darf ich Sie fragen:

Können Sie uns den Aufhebungsvertrag hier hochladen?

MIt freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Datei angehängt (13MVM6Z)

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank.

Die Verträge habe ich mir angesehen. Im Änderungsvertrag ist ein Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung vereinbart worden.

Im Aufhebungsvertrag haben Sie zwar unter § 5 eine Abgeltungsklausel, von dieser Abgeltung sind allerdings die Regelungen des Wettbewerbsverbotes ausgeschlossen. Das bedeutet dass Sie für die Dauer von 12 Monaten Sie eine Karenzentschädigung zu erhalten haben.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vielen Dank ***** *****
Muss ich jetzt den alten Arbeitgeber anschreiben? Muss ich dafür Formulierungen/Richtlinien einhalten? Den neuen Arbeitsvertrag anfügen?
Herzliche Grüße
Susanne Herzog

Sehr geehrter Ratsucher,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ja Sie sollten den Arbeitgeber anschreiben und die Karenzentschädigung fordern. Eine besondere Formulierung bedarf es hierzu nicht. Setzen Sie dem Arbeitgeber eine feste Frist (14 Tage ab Briefdatum) für die Auszahlung der monatlichen Entschädigung.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Herr Schiessl,
Eine Frage hätte ich noch. Mir sagte jemand, dass der neue Verdienst auf die Karenzentschädigung angerechnet würde und da ich beim neuen Arbeitgeber mehr verdiene stünde mir nichts zu.
Ist das falsch?
Herzliche Grüße
Susanne Herzog

Sehr geehrte Ratsuchende,

ja das ist richtig und ist auch im Gesetz, in § 74c HGB so festgesetzt.

Sie müssen sich danach einen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen. Wenn Sie in Ihrem neuen Job mehr verdienen, dann besteht in der Tat die Gefahr, dass Sie keine Entschädigung mehr erhalten.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Darf ich Ihnen noch weiter helfen?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vielen Dank ***** ***** mir hier nichts zusteht muss ich ja nichts weiter unternehmen.
Herzliche Grüße
Susanne Herzog

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja wenn Sie nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln werden Sie keinen Anspruch auf die Entschädigung haben.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Darf ich Ihnen noch weiter helfen?

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RASchiessl und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.