Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider können Sie unter diesen Umständen keine Erstattung von Ryanair beanspruchen. Hintergrund ist, dass jeder Reisende selbst dafür verantwortlich ist, die Einreise-/Transitbedingungen zu erfüllen. Die Fluggesellschaft hat nur die Rechtspflicht, Sie als Reisenden zu befördern. Sie hat jedoch keine Rechtspflicht, Sie zu Einreise-/Transitbedingungen zu beraten.
Sie können daher leider keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft aufgrund des Vorfalles geltend machen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können, möchte Sie jedoch vollständig und wahrheitsgemäß über die geltende Rechtslage aufklären.
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