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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 31720
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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Meine Firma hat eine Notfallplan aufgestellt. Laut dieser

Diese Antwort wurde bewertet:

Meine Firma hat eine Notfallplan aufgestellt. Laut dieser Plan muss ich ab halb drei Uhr nachts anfangen zu arbeiten und meine Schicht wird 12 bis 14 Stunden dauern. Darf sie es machen?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Niedersachsen
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Frage:
Gibt es einen Grund für diese Umstellung? Soll dies dauerhaft sein?

Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Nein es muss nicht dauerhaft sein. Nur wegen krankausfällen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Bezüglich dem Vorgehen des Arbeitgebers bestehen erhebliche Bedenken.

Dies zumal die beschriebenen Stunden pro Tag nur in Ausnahmefällen und speziellen Branchen zulässig sind.

Der Durchschnittsarbeitstag hat 8 Stunden und kann gemäß § 7 Arbeitszeitgesetz gegebenenfalls auf 10 Stunden hochgefahren werden.

Sie jedoch müssen geradezu einen doppelten Arbeitstag verrichten.

Inklusive Pausen dürfte dieses Vorgehen nicht rechtlich zulässig sein. Dies können Sie auch so Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Sofern es einen Betriebsrat gibt, können Sie sich an diesen wenden.

Allein ein Personalausfall begründet nicht den Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Es obliegt dem Arbeitgeber, hinreichend Personal vorzuhalten.

Sofern Sie aus Ihrem Arbeitsvertrag weitere Einschränkungen ergeben (bezüglich dortig benannter Zeiten) können Sie auch dies noch vortragen.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
kann ich Ihnen noch weiterhelfen?
Sofern meine Ausführungen zu Ihrer Orientierung waren, bitte ich freundlichst um die Abgabe einer positiven Bewertung Ihrerseits (anklicken von mind. 3 Bewertungssternen).
Hierdurch entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Insbesondere hat dies keinen Einfluss auf die bereits an das Portal geleistete Zahlung.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.