Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Bezüglich dem Vorgehen des Arbeitgebers bestehen erhebliche Bedenken.
Dies zumal die beschriebenen Stunden pro Tag nur in Ausnahmefällen und speziellen Branchen zulässig sind.
Der Durchschnittsarbeitstag hat 8 Stunden und kann gemäß § 7 Arbeitszeitgesetz gegebenenfalls auf 10 Stunden hochgefahren werden.
Sie jedoch müssen geradezu einen doppelten Arbeitstag verrichten.
Inklusive Pausen dürfte dieses Vorgehen nicht rechtlich zulässig sein. Dies können Sie auch so Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Sofern es einen Betriebsrat gibt, können Sie sich an diesen wenden.
Allein ein Personalausfall begründet nicht den Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Es obliegt dem Arbeitgeber, hinreichend Personal vorzuhalten.
Sofern Sie aus Ihrem Arbeitsvertrag weitere Einschränkungen ergeben (bezüglich dortig benannter Zeiten) können Sie auch dies noch vortragen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-