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ragrass
ragrass, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 18144
Erfahrung:  Rechtsanwalt
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ragrass ist jetzt online.

Hallo,meine Enkelin ,9,5 Jahre aus Südafrika wohnt seit 1

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo,meine Enkelin ,9,5 Jahre aus Südafrika wohnt seit 1 1/2 Jahren bei mir. Mutter kam im August 21 und hat ein Zimmer in der Nähe. Inzw. hat sie eine Aufenthaltserlaubnis und arbeitet im Servicebereich...5 TAge die Woche Donnerstag bis Montag. Meine Enkelin will nicht zur Mutter ziehen ,was diese nun will. Ab Ende Jan. wird sie-Mutter des Kindes vormittags einen Sprachkurs machen. Mein Sohn,Vater der Tochter, ist gerade für einige Wochen hier und geht dann zum Arbeiten in die USA. Bis jetzt kam sie unpünktlich zu Besuch wie die Mutter es brauchte... Kind will nicht zur Mutter ziehen, Gibt es eine Möglichkeit dass sie dies nicht umsetzen kann ,oder muss das Kind ,was nicht zur Mutter ziehen will,erst Not leiden. Unpünklich sein ,Kind abends alleine lassen, ihre Bekanntschaften mitbringen(es ist bekannt dass sie Kontakt zu verschiedenen Männern pflegt. Von meinen Freunden (alle älterer Jahrgang hörte ich dass an anderen Arbeitsstellen bekannt ist dass sie einen Versorger sucht) Die beiden Eltern sind nicht verheiratet. Die letzten 7,5 Jahre -vor Corona- verbrachte ich in Südafrika um das Kind großzuziehen.Brachte es nach der Arbeit der Mutter wochenweise ab 17 Uhr zu ihr oder mein Sohn holte seine Tochter bei mir ab.
Fachassistent(in): Können Sie nachweisen, dass Sie ein regelmäßiges Einkommen haben?
Fragesteller(in): Rentnerin und Mieteinnahmen
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein eher auf Fragen antworten. Ich bin 65 Jahre, unterrichtete im letzten Jahr eine Sonderklasse hier am Ort.ist das Alter ein Hinderungsgrund ? Mein Sohn möchte dass der Wohnort weiter bei mir ist.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
IM MOMENT KEINE WEITEREN FRAGEN

Sehr geehrter Fragesteller,

wer hat denn das Sorgerecht für das Kind ?

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Beide elternteile

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.

Bei geteilter elterlicher Sorge müssen auch beide Eltern gemeinsam entscheiden, wo das Kind leben wird. Somit gibt es nur eine Möglichkeit: Ihr Sohn muss bei Gericht dsas sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht "erstreiten" und kann dann alleine entscheiden, dass das Kind weiterhin bei Ihnen lebt. .

Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich hierzu noch Nachfragen ?

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

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