Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
wer hat denn das Sorgerecht für das Kind ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Bei geteilter elterlicher Sorge müssen auch beide Eltern gemeinsam entscheiden, wo das Kind leben wird. Somit gibt es nur eine Möglichkeit: Ihr Sohn muss bei Gericht dsas sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht "erstreiten" und kann dann alleine entscheiden, dass das Kind weiterhin bei Ihnen lebt. .
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
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