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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 49379
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Wenn ich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltsschaft

Kundenfrage

Wenn ich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltsschaft einreiche und diese abgelehnt wird, kann ich die dann nochmal durch einen Anwalt einreichen oder soll ich diese Anzeige sofort durch einen Anwalt machen lassen ?
Fachassistent(in): Welche Schritte wurden bisher unternommen?
Fragesteller(in): Noch keine...
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Recht & Justiz
Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Sie sollten in diesem Fall die Strafanzeige erneut durch einen RA erstatten lassen.

Der RA wird den zugrunde liegenden Sachverhalt ausführlich und rechtssicher ausformulieren und darlegen.

Er wird insbesondere - sofern verfügbar - entsprechende Beweismittel und Indizien angeben, auf die die Strafverfolgungsbehörden deren Ermittlungen sodann stützen können.

Die Aussichten, dass die Staatsanwaltschaft auf eine solche rechtssicher erstattete Strafanzeige Ermittlungen aufnimmt, sind regelmäßig als deutlich höher einzuschätzen.

Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.

Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Kann ich Ihnen noch weiterhelfen? Haben Sie noch Fragen? Gibt es (technische) Probleme bei der Bewertung?

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Weshalb geben Sie keine Bewertung ab??

Ich habe meine Arbeitszeit aufgewendet, um Ihnen behilflich zu sein, und Ihre Frage ist in aller Ausführlichkeit beantwortet worden.

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Sie haben eine detaillierte anwaltliche Rechtsauskunft zu Ihrem Anliegen erhalten.

Sind Punkte offen geblieben, so fragen Sie gern nach.

Ansonsten ersuche ich Sie noch einmal, eine Bewertung für die von Ihnen in Anspruch genommene anwaltliche Beratung abzugeben.

Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte ist nach zwingenden gesetzlichen Regelungen verboten.

Ich gehe davon aus, dass Sie ebenfalls nicht umsonst arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt