Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten in diesem Fall die Strafanzeige erneut durch einen RA erstatten lassen.
Der RA wird den zugrunde liegenden Sachverhalt ausführlich und rechtssicher ausformulieren und darlegen.
Er wird insbesondere - sofern verfügbar - entsprechende Beweismittel und Indizien angeben, auf die die Strafverfolgungsbehörden deren Ermittlungen sodann stützen können.
Die Aussichten, dass die Staatsanwaltschaft auf eine solche rechtssicher erstattete Strafanzeige Ermittlungen aufnimmt, sind regelmäßig als deutlich höher einzuschätzen.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt