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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 49420
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Hallo, was kostet eine Beratung? Fachassistent(in): In

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, was kostet eine Beratung?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Berlin
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Ich will erst wissen was eine Beratung kostet.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

die anfallenden Kosten sind mit Ihrer bereits erfolgten Zahlung an Justanswer abgegolten.

Stellen Sie bitte Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.

Die liegt Ihnen vor! Ich habe eine DB Jahreskarte. Da ich in Urlaub war konnte ich sie nur verspätet in Höhe von 72,90 bezahlen. Ein Mahung habe ich von der DB bekommen. 17.12.21 habe ich den Betrag überwiesen. Nun habe ich am 4.1.22 eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassebüro bekommen, obwohl die Rechnung schon bezahlt wurde. Nun will das Inkassobüro noch zusätzlich 79 Euro von mir haben. Ist das korrekt? Mit freundlichem Gruss ***

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Sie sind nicht zur Zahlung der geltend gemachten Inkassokosten verpflichtet.

Voraussetzung hierfür wäre, dass Sie gemäß § 286 BGB in Verzug geraten wären.

Das wäre dann der Fall, wenn Sie nach Erhalt einer Mahnung keine Zahlung geleistet hätten.

Die Inkassokosten wären dann als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 280 BGB ersatzfähig.

Daran fehlt es schon deshalb, weil Sie nach Erhalt der Mahnung Zahlung erbracht haben, also überhaupt nicht in Verzug geraten sind.

Sie müssen die Inkassokosten daher nicht bezahlen.

Weisen Sie die Forderung unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zurück.

Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.

Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Kann ich Ihnen noch weiterhelfen? Haben Sie noch Fragen? Gibt es (technische) Probleme bei der Bewertung?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Die Rechnung der DB bekam ich am 19.9.21 und die Mahnung 4 Wochen später und bezahlt habe ich diese am 16.12.21 Urlaubsbedingt. Die Inkasso Aufforderung habe ich am 4.1.22 erhalten. Bin ich nicht dann doch in Verzug? Was mich irritiert ist die Höhe der Forderung von 79,16, sie ist höher als die Ursprungsforderung der DB von 71,90. Allein die Inkassovergütung beträgt 3 x ca. 29,40.

Wenn Sie die Zahlung nicht innerhalb der in der Mahnung angegebenen Frist veranlasst haben - wovon ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben nicht ausgegangen bin -, dann sind Sie leider tatsächlich in Verzug geraten.

Die Inkassokosten sind sodann in der Tat um 17 € zu hoch angesetzt.

Sie können dies hier nachvollziehen/nachberechnen:

https://www.my-mahnverfahren.de/inkasso-kostenrechner/

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Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.

Hallo Herr Hüttemann, es wäre nett, wenn Sie einen Blick auf die Abrechnung des Inkassos werfen. Ich verstehe sie einfach nicht. Wie kann es sein, das die noch bis zum 30.12. Zurück rechnen können. Besteht seitens der DB nicht die Verpflichtung das Inkasso zu unterrichten, dass die Forderung bereits am 16.12 bezahlt wurde? Mit freundlichem Gruss ***

Die Abrechnung ist nicht ordnungsgemäß und von Ihnen zurückzuweisen.

Selbstverständlich bestand mit erfolgter Zahlung am 16.12. auch kein Verzug mehr.

Rechtlich bedeutet dies, dass sämtliche Ihnen in Rechnung gestellten Kosten, die nach dem 16.12. angefallen sind, nicht zu zahlen sind.

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Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.

Vielen Dank für Ihre Hilfe! ***

Sehr gern!

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Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

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