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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 49378
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Guten Tag, meinen Pferdeeinstellungsvertrag hatte ich ab dem

Kundenfrage

Guten Tag,
meinen Pferdeeinstellungsvertrag hatte ich ab dem 1.12.2021in einem privaten Stall abgeschlossen, war mit meinem Pferd eine Woche im Stall und bin dann wieder ausgezogen. Für den Monat bezahlte ich voll und kündigte. Im Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten habe und bis 31.3.2021 zahlen muss. Ist das so rechtens und geht es in diesem Fall nicht um Verfahrensrecht?
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Recht & Justiz
Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die vertraglich bestimmte Kündigungsfrist von drei Monaten rechtlich nicht zu beanstanden und einzuhalten ist.

Wenn Sie dies vertraglich ausdrücklich so vereinbart haben, ist dies rechtlich bindend.

Es gilt der Rechtsgrundsatz, dass geschlossene Verträge mit dem vereinbarten Inhalt zu erfüllen sind (pacta sunt servanda).

Daran ändert auch der Umstand rechtlich nichs, dass Sie nach einer Woche wieder ausgezogen sind.

Die Nichtnutzung eines angemieteten Objekts befreit nämlich regelmäßig nicht von der Mietzahlungspflicht (auch ein Wohnungsmieter hat die Miete dann weiterzuzahlen, wenn er vorzeitig auszieht).

Leider müssen Sie daher die vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine erfreulichere Rechtsauskunft übermitteln zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.

Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.

Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Kann ich Ihnen noch weiterhelfen? Haben Sie noch Fragen? Gibt es (technische) Probleme bei der Bewertung?

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Weshalb geben Sie keine Bewertung ab??

Ich habe meine Arbeitszeit aufgewendet, um Ihnen behilflich zu sein, und Ihre Frage ist in aller Ausführlichkeit beantwortet worden.

Auf die Rechtslage habe ich keinen Einfluss - ich kann Ihnen diese nur wahrheitsgemäß darstellen und Sie nicht belügen.

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Sie haben eine detaillierte anwaltliche Rechtsauskunft zu Ihrem Anliegen erhalten.

Sind Punkte offen geblieben, so fragen Sie gern nach.

Ansonsten ersuche ich Sie noch einmal, eine Bewertung für die von Ihnen in Anspruch genommene anwaltliche Beratung abzugeben.

Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte ist nach zwingenden gesetzlichen Regelungen verboten.

Ich gehe davon aus, dass Sie ebenfalls nicht umsonst arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Experte:  ra-huettemann hat geantwortet vor 1 Jahr.

Besteht denn nun noch Klärungsbedarf?