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ra-ayazi
ra-ayazi, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 10430
Erfahrung:  Rechtsanwalt
106185746
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ra-ayazi ist jetzt online.

Behinderten Kind wurde der Hortplatz fristlos gekündigt und

Kundenfrage

Behinderten Kind wurde der Hortplatz fristlos gekündigt und Mutter verleumdet
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Bayern
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Der Hort hat die angemessenen Vorkehrungen nicht umgesetzt und auf emails wegen Mobbing nicht reagiert.
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Recht & Justiz
Experte:  ra-ayazi hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)

- Rechtsanwalt -

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ich will eine Abfindung und Entschuldigung aufgrund der Diskriminierung. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Experte:  ra-ayazi hat geantwortet vor 1 Jahr.

Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mobbing und Diskiminierung berechtigen Sie zu Schadensersatzansprüchen. § 15 AGG ist Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche infolge einer Diskriminierung. Wegen Mobbing können Sie gemäß § 823 BGB Schadensersatz verlangen.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie die betreffende Stelle schriftlich unter Setzung einer Frist von zwei Wochen unter Verweis auf oben genannte Vorschriften und den Verlauf der Dinge auffordern, Ihnen ein Schmerzensgeld zu zahlen. Sollte die Stelle sich weigern, Sie zu kompensieren, so können Sie nach Fristablauf einen Anwalt damit beauftragen, Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Der Anwalt würde die Stelle dann selbst nochmal anschreiben und zur Zahlung auffordern und danach ggf. vor Gericht verklagen.

Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?

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Experte:  ra-ayazi hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.

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Experte:  ra-ayazi hat geantwortet vor 1 Jahr.

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Experte:  ra-ayazi hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -