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ragrass
ragrass, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 18144
Erfahrung:  Rechtsanwalt
52374836
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ragrass ist jetzt online.

Hallo, Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo,
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Ich bekomme ein Kind von einem Mann mit dem ich nie zusammen war und auch nicht zusammenwohne/gewohnt habe. Wir wohnen 40km entfernt. Am Anfang hat er sich nicht besonders für die Schwangerschaft/ das Kind interessiert. Jetzt will er such dich einbringen. Ich will ihn natürlich dabei haben und ihn auch einbinden. Er ist mit einigen Entscheidungen so wie in welchem Ort wird das Kind in den Kindergarten gehen jetzt schon nicht meiner Meinung und ist auch sehr streitlustig. Er will das geteilte Sorgerecht beantragen. Kann er das ohne meine Zustimmung?
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Ich lebe in Österreich.

Sehr geehrter Fragesteller,

gibt es denn triftige Gründe, wo Sie befürchten, dass Kindeswohl könnte darunter leiden, gegen das geteilte Sorgerecht ?

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Sehr geehrter Herr Grass,da er in allen Anliegen und Entscheidungen bisher sehr unkooperativ reagiert und auf und gar nicht versucht auf mich einzugehen habe ich Angst, dass durch ein geteiltes Sorgerecht gewisse Themen unnötig zu Streit führen, der dann auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.

Seit einigen Jahren (ca. 2013) wurden die "Väterrechte" gestärkt. Dies bedeutet, dass die Vater nunmehr auch gegen den Willen der Kindesmutter die gemeinsame Obsorge "erzwingen" können. Wenn der vater also einen Antrag bei Gericht stellt, stehen die Chancen sehr gut, dass ihm auch das Obsorgerecht zugesprochen wird.

Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

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