Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
gibt es denn triftige Gründe, wo Sie befürchten, dass Kindeswohl könnte darunter leiden, gegen das geteilte Sorgerecht ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Seit einigen Jahren (ca. 2013) wurden die "Väterrechte" gestärkt. Dies bedeutet, dass die Vater nunmehr auch gegen den Willen der Kindesmutter die gemeinsame Obsorge "erzwingen" können. Wenn der vater also einen Antrag bei Gericht stellt, stehen die Chancen sehr gut, dass ihm auch das Obsorgerecht zugesprochen wird.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !