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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 44218
Erfahrung:  Vertragsanwalt des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes Regensburg
32916861
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Guten Tag… Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Tag…
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Hallo… können Sie mir bitte mitteilen, wann nach einer Schenkung der Eltern die 10 Jahresfrist beginnt, im Falle der Pflegebedürftigkeit bzw. Heiminterbringung der Eltern.

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage.

Darf ich Sie fragen: Was wurde denn verschenkt? Eine Immobilie?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Es wurde Geld auf das Konto überwiesen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank

Die Frist läuft nach der Rechtsprechung des BGH ab dem Zeitpunkt, in dem der Schenker alles für den Vollzug erforderliche getan hat, (BGH NJW 2000,S. 278).

In Ihrem Falle läuft die Frist ab dem Tage des Überweosungsantrages der Eltern.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsnanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Herzlichen Dank für die schnelle und professionelle Antwort. Gerne werde ich sie bewerten.

Gerne!

RASchiessl und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ich habe doch noch eine Frage…
Falls die 10 Jahre noch nicht rum sind… muss dann der komplette Betrag zurückgegeben werden oder reicht es wenn bis zur Vollendung der 10 Jahre die Heimkosten von den Beschenkten getragen werden bis die 10 Jahresfrist rum ist?

Sehr geehrter Ratsuchender,

in diesem Falle müssen Sie leider den kompletten Betrag herausgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Auch wenn wir den Antrag an das Sozialamt zurückziehen bzw. es zu keiner Überleitungsanzeige kommt?
Könnten wir dann nach Ablauf der 10 Jahre einen neuen Antrag stellen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

es kommt darauf an ob Ihre Eltern sich selbst unterhalten können oder nicht. Allein die Antragstellung beim Sozialamt verhindert den Rückforderungsanspruch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vielen Dank…

Gerne!