Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zunächst einmal ist fraglich, ob es die allgemeine Impfpflicht überhaupt geben wird und ob diese im geltenden Rechtssystem durchsetzbar und umsetzbar ist.
Dies ist nämlich nur möglich, wenn es erhebliche Ausnahmeregelungen gibt. Unter anderem sind ausgenommen Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen können.
Gegenwärtig halten sich Ärzte sehr mit der Ausstellung eines Attests gegen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen zurück. Dies hängt jedoch mit der unsicheren Rechtslage zusammen.
Wenn sich solch ein Gesetz verdichten sollte, und auch die entsprechenden Voraussetzungen benannt sind, können auch konkrete Maßnahmen hiergegen angeraten werden.
Aktuell ist die schlichtweg einfach nicht möglich, da es für so ein Gesetz noch keine hinreichende Grundlage gibt sondern dies immer nur in den Medien als beabsichtigt umherschwirrt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-