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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 31662
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Guten Morgen! Ich würde mich gerne informieren, welche

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Morgen! Ich würde mich gerne informieren, welche Möglichkeiten ich habe, wenn es zur Corona- Impfpflicht kommt. Ich habe starke Medikamentenallergien und habe früher schon auf eine Hepatitis- Impfung reagiert. Mein Hausarzt möchte mir kein Attest ausstellen, aber ich habe große Angst vor der Impfung und möchte sie nicht machen.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Rheinland-Pfalz
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Frage:
Meinen Sie die bereits beschlossene Verpflichtung für Berufe im Pflege- und Krankenbereich am 15.03.2021 oder eine noch nicht näher betimmte allgemeine Impfpflicht?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Es geht mir um die allgemeine Impfpflicht ( falls sie kommt)
Was kostet dieser Premiumservice?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Zunächst einmal ist fraglich, ob es die allgemeine Impfpflicht überhaupt geben wird und ob diese im geltenden Rechtssystem durchsetzbar und umsetzbar ist.

Dies ist nämlich nur möglich, wenn es erhebliche Ausnahmeregelungen gibt. Unter anderem sind ausgenommen Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen können.

Gegenwärtig halten sich Ärzte sehr mit der Ausstellung eines Attests gegen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen zurück. Dies hängt jedoch mit der unsicheren Rechtslage zusammen.

Wenn sich solch ein Gesetz verdichten sollte, und auch die entsprechenden Voraussetzungen benannt sind, können auch konkrete Maßnahmen hiergegen angeraten werden.

Aktuell ist die schlichtweg einfach nicht möglich, da es für so ein Gesetz noch keine hinreichende Grundlage gibt sondern dies immer nur in den Medien als beabsichtigt umherschwirrt.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ich möchte nicht telefonieren. Kann ich es schriftlich erhalten?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Zunächst einmal ist fraglich, ob es die allgemeine Impfpflicht überhaupt geben wird und ob diese im geltenden Rechtssystem durchsetzbar und umsetzbar ist.

Dies ist nämlich nur möglich, wenn es erhebliche Ausnahmeregelungen gibt. Unter anderem sind ausgenommen Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen können.

Gegenwärtig halten sich Ärzte sehr mit der Ausstellung eines Attests gegen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen zurück. Dies hängt jedoch mit der unsicheren Rechtslage zusammen.

Wenn sich solch ein Gesetz verdichten sollte, und auch die entsprechenden Voraussetzungen benannt sind, können auch konkrete Maßnahmen hiergegen angeraten werden.

Aktuell ist die schlichtweg einfach nicht möglich, da es für so ein Gesetz noch keine hinreichende Grundlage gibt sondern dies immer nur in den Medien als beabsichtigt umherschwirrt.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.