Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nach der Rechtsprechung ist eine einseitige Vertragsverlängerung wegen der Pandemie-bedingten Ausfallzeiten rechtswidrig und von den Kunden eines Studios regelmäßig nicht hinzunehmen.
Das Studio ist vielmehr an sämtliche vertraglichen Regelungen ohne weiteres gebunden.
Ist daher eine Kündigung erfolgt, so endet das Vertragsverhältnis mit dem Erreichen des Kündigungsendtermines automatisch.
Eine einseitige und eigenmächtige Vertragsverlängerung einer Partei des Vertrages ist rechtlich daher unzulässig!
Weisen Sie die Vertragsverlängerung daher unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zurück.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt