Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keine Sondergenehmigungen ohne Zustimmung der Leitung des Pflegeheims erhalten können.
Es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage.
Das Pflegeheim bestimmt allein wie und unter welchen Bedingungen Zugang zum Pflegeheim gestattet wird.
Dies ist unmittelbarer Ausfluss aus dem Hausrecht und der Verantwortlichkeit der Klinikleitung für Personal und Besucher sowie Patienten.
Ihnen verbleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit mit der Leitung des Pflegeheims zu verhandeln. Gewährt Ihnen die Leitung eine Sondergenehmigung, ist die letzte Möglichkeit eine Verlegung in eine Betreuung, die ihren Wünschen entspricht und auch bezüglich ihres Wunsches auf Sonderzugang eine Möglichkeit gewährt.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-