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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 31663
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Guten Tag! Fachassistent(in): Guten Tag. Wie kann ich Ihnen

Kundenfrage

Guten Tag!
Fachassistent(in): Guten Tag. Wie kann ich Ihnen helfen?
Fragesteller(in): Mein Mann ist dement und schwer krank und lebt in einem Pfegeheim in Mainz. Ich bin seine Frau und Bevollmächtigte und jeden Tag vier bis fünf Stunden bei ihm.Er ist aus meditzinischen Gründen nicht geimpft. Am 24.12 brach in seinem Wohnberich Corona aus und die Station wurde bis zu, 27.12.2021 unter Quarantäne gestellt. Die Quarantäne wurde für meine Mann und die beiden anderen ungeimpften Personen bis zum 30.12.21 verlängert. Der Zustand meines Mnnes verschlechterte sich während der Quarantäne rapide., was ich duch Telefonate und Zoom feststekllen musste. Auf mein Betreiben fand ein Hausbesuch der Hausärztin statt und maein Mann musste sofort wegen seines lebensbedroglichen Zustands uns Krankenhaus, wo er derzeit auch noch ist.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Im Heim ist ständig wechselndes Personal, bviele Zeitarbeitskräfte und ungelernte Kräfte., den Zustand meines Mannes nur schlecht einschätzen klonnten. Ich hätte viel schneller reagieren können, wenn ich wenigstens ab dem 27.12 zu ihm gekonnt hätte. Ich bin dreifach geimpft und hätrte jeden Tag einen tagesaltuellen Test vorlegen können. Einen besseren Impfschutz hatz auch das Paersonal nicht. Meine FRage: Wie kann ich in Zukunft eine genehmigung für Besuche während der Quaramtäne erreichen, weil mein Mann einen ganz besonders labilen Gesundheutszustaorona kann ja jederezri wieder ausbrechen.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Recht & Justiz
Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe und Ihnen eine Antwort formuliere.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie keine Sondergenehmigungen ohne Zustimmung der Leitung des Pflegeheims erhalten können.

Es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage.

Das Pflegeheim bestimmt allein wie und unter welchen Bedingungen Zugang zum Pflegeheim gestattet wird.

Dies ist unmittelbarer Ausfluss aus dem Hausrecht und der Verantwortlichkeit der Klinikleitung für Personal und Besucher sowie Patienten.

Ihnen verbleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit mit der Leitung des Pflegeheims zu verhandeln. Gewährt Ihnen die Leitung eine Sondergenehmigung, ist die letzte Möglichkeit eine Verlegung in eine Betreuung, die ihren Wünschen entspricht und auch bezüglich ihres Wunsches auf Sonderzugang eine Möglichkeit gewährt.

Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-