Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sämtliche Maßnahmen des Nachbarn sind rechtswidrig.
Wenn ein Überbau vorgenommen wurde, und an diesem wurde jahrelang nicht bemängelt, dann ist zum einen ein Beseitigungsanspruch verjährt und verwirkt und darüber hinaus wäre ein Rückbau unverhältnismäßig.
Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass der „Geschädigte“ eine kleine Rente für den Überbau verlangen kann (§ 912 BGB). Diese muss er jedoch konkret einfordern.
Sämtliche anderen beschriebenen Maßnahmen haben weder eine rechtliche Grundlage noch sind diese rechtmäßig. Sie können in diesem Fall sowohl eine Beseitigung des Zauns verlangen als auch eine Öffnung der Badfenster und eine Beseitigung der benannten Erd und Gartenabfälle. Das Verhalten des Nachbarn ist schlichtweg unverschämt.
Setzen Sie ein Schreiben auf und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Vornahme sämtlicher der vorgenannten Handlungen. Kündigen Sie an nach Fristablauf einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Reagiert der Nachbar nicht, können Sie nach Fristablauf einen Rechtsanwalt hinzuziehen der ihre Rechte durchsetzt. Die Kosten hierfür hat der Nachbar aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens zu tragen.
Ihre Rechtsposition ist sehr gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-