Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn der Verkäufer Sie falsch über die Impfungen aufgeklärt hat, so hat er seine Nebenpflicht aus dem Vertrag mit Ihnen verletzt und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht.
Sie können insofern auf Grundlage der §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB von dem Verkäufer Schadensersatz verlangen. Der Höhe nach können Sie den Geldbetrag ersetzt verlangen, der Ihnen aufgrund der Falschangaben entgangen ist, sprich die Urlaubs- und Impfkosten.
Ich empfehle Ihnen, dem Verkäufer schriftlich unter Hinweis auf das Vorstehende eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung des Schadensbetrages zu setzen.
Sollte der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, so können und sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen, Ihre Schadensersatzforderung gegen den Verkäufer durchzusetzen. Die nach Fristablauf entstandenen, erforderlichen Anwaltskosten können Sie vom Verkäufer gemäß §§ 280, 286 BGB ersetzt verlangen.
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