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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 31662
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Hallo, wie teuer ist denn die Beratung? Fachassistent(in):

Kundenfrage

Hallo, wie teuer ist denn die Beratung?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Berlin
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): PKH Antrag beim Unterhalt, nutzt das was, wenn ein Elternteil viel verdient? Sie aber einen Erstattungsanspruch für die Zeit, in der die Kinder von Ihnen hauptsächlich betreut worden. In dieser Zeit haben Sie "Naturalunterhalt" durch betreuung UND Barunterhalt geleistet. Ich würde daher den Antrag auf einen Erstattungsanspruch umstellen; da dieser eben IHNEN zusteht, sind auch Sie VKH-Antragstellerin.
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Recht & Justiz
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Nachricht von JustAnswer auf Kundenwunsch) Sehr geehrter Experte, Ihr Kunde möchte ein Angebot von Ihnen über den zusätzlichen Service: Telefon-Anruf.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Bitte teilen Sie ihm mit, ob Sie noch weitere Informationen benötigen oder senden Sie ihm ein Angebot, damit Ihr Kunde weiter betreut werden kann.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ist es zu empfehlen, einen Erstattungsanspruch für die Zeit, in der die Kinder von von einem Elternteil hauptsächlich betreut worden geltend zu machen? In dieser Zeit haben Sie "Naturalunterhalt" durch betreuung UND Barunterhalt geleistet. Ich würde daher den Antrag auf einen Erstattungsanspruch umstellen; da dieser eben IHNEN zusteht, sind auch Sie VKH-Antragstellerin. Der Anwalt klingt dubios und nicht vertrauenswprdig.
Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ich verstehe leider die Sachverhaltsschilderung nicht.

Gibt es ein Schreiben des Gerichts mit entsprechendem Hinweis?

Wer mach welche Ansprüche geltend und wer will einen PKH-Antrag stellen?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.

Ich lebe seit September 2016 getrennt vom Vater meiner beiden Kinder. Ich habe die Kinder bis November 2021 zu großen Teilen allein betreut und der Vater hat keinen Unterhalt bezahlt.

Im Sommer 2020 hat daher ein Anwalt den Unterhalt geltend gemacht, hat aber zwei mal vergessen, die ihm ausgestellte Vollmacht mitzuschicken. Auf diesen Umstand machte ihn der Kindervater zwei mal aufmerksam und er der Anwalt hat bis September 2021 keine weiteren Schritte eingeleitet und dann erst den Anspruch bei Gericht geltend gemacht.

Da sich in dem Jahr des Nicht tuns ein Betrag von ca 12.000 EUR nachzuzahlenden Unterhalt angesammelt hat, sind die Kosten entsprechend hoch und ich kann diese nicht zahlen.

Daraufhin wollte der Anwalt, dass ich PKH beantrage, woraufhin die Gegenanwältin ihn darauf aufmerksam machte, dass der Unterhalt von den Kindern geltend gemacht werden muss. Da der Vater der beiden ein zu hohes Einkommen hat, können sie keine PKH beantragen.

Mein Anwalt schlug daraufhin vor, dass ich einen Erstattungsanspruch geltend mache, wie oben beschrieben. Ich finde dieses Vorgehen höchst zweifelhaft, da die Gefahr hoch ist, dass ich den Fall verliere.

Da der Anwalt mich nur einen Tag vor Abgabefrist des Antrages darüber informiert hat, werde ich die PKH wahrscheinlich nicht erhalten und möchte gern wissen, wie Sie die Chancen eines solchen Verfahrens einschätzen bzw. welche Alternativen ich habe.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke ***** ***** Voraus.

Mit freundlichen Grüßen, ****

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Mangels Detailkenntnis zur Aktenlage kann ich über die Erfolgsaussicht einer entsprechenden Klage keine seriösen Angaben machen. Allerdings dürfte bereits aufgrund des Zeitablaufs sich ihre Rechtsposition wesentlich verschlechtert haben. Eine abschließende Aussage kann nur nach Prüfung der Aktenlage erfolgen.

Aber:

Die Versäumnisse des betreuenden Rechtsanwalts sind gravierend und begründen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Schadensersatzansprüche.

Insbesondere der Umstand, dass Unterhalt nicht ordnungsgemäß eingefordert wird und dieser sodann im Nachgang nicht mehr geltend gemacht werden kann, begründet einen erheblichen Schaden. Dieser Schaden kann gegenüber dem Rechtsanwalt eingefordert werden. Gegebenenfalls können Sie hierfür die Unterstützung der Unterhaltsvorschusskasse bzw. des Jugendamtes beauftragen.

Insgesamt jedoch eine schwierige Situation, wenn nicht fristgemäß ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt wurde bzw. werden konnte.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-