Ich lebe seit September 2016 getrennt vom Vater meiner beiden Kinder. Ich habe die Kinder bis November 2021 zu großen Teilen allein betreut und der Vater hat keinen Unterhalt bezahlt.
Im Sommer 2020 hat daher ein Anwalt den Unterhalt geltend gemacht, hat aber zwei mal vergessen, die ihm ausgestellte Vollmacht mitzuschicken. Auf diesen Umstand machte ihn der Kindervater zwei mal aufmerksam und er der Anwalt hat bis September 2021 keine weiteren Schritte eingeleitet und dann erst den Anspruch bei Gericht geltend gemacht.
Da sich in dem Jahr des Nicht tuns ein Betrag von ca 12.000 EUR nachzuzahlenden Unterhalt angesammelt hat, sind die Kosten entsprechend hoch und ich kann diese nicht zahlen.
Daraufhin wollte der Anwalt, dass ich PKH beantrage, woraufhin die Gegenanwältin ihn darauf aufmerksam machte, dass der Unterhalt von den Kindern geltend gemacht werden muss. Da der Vater der beiden ein zu hohes Einkommen hat, können sie keine PKH beantragen.
Mein Anwalt schlug daraufhin vor, dass ich einen Erstattungsanspruch geltend mache, wie oben beschrieben. Ich finde dieses Vorgehen höchst zweifelhaft, da die Gefahr hoch ist, dass ich den Fall verliere.
Da der Anwalt mich nur einen Tag vor Abgabefrist des Antrages darüber informiert hat, werde ich die PKH wahrscheinlich nicht erhalten und möchte gern wissen, wie Sie die Chancen eines solchen Verfahrens einschätzen bzw. welche Alternativen ich habe.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke ***** ***** Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, ****