Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich kann eine Kündigung dann ausgesprochen werden, wenn Sie in einem Betrieb mit nicht mehr als zehn Beschäftigten arbeiten.
Hat Ihr Betrieb aber mindestens zehn Beschäftigte, so muss der AG für seinen Kündigung einen Kündigungsgrund angeben (§ 1 KSchG).
Wenn Ihr AG Ihnen nun mitteilt, dass das Projekt, für das Sie arbeiten, nicht läuft, dann ist dies schon deshalb kein Kündigungsgrund, weil Sie seit zwei Jahren mit anderen Aufgaben beschäftigt werden.
In diesem Fall können Sie die Kündigungsschutzklage erheben.
Eine Alternative wäre - wenn Sie an dem Arbeitsverhältnis nicht mehr festhalten möchten - der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
In einem solchen Aufhebungsvertrag können Sie sodann auch eine Abfindung mit dem AG aushandeln, wobei die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oftnachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt