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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 49378
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Morgen, ich hatte schon geschrieben, dass ich ein Kündigung

Diese Antwort wurde bewertet:

Morgen,
ich hatte schon geschrieben, dass ich ein Kündigung per Brief mit sofortiger freistellung erhalten habe .
Nach Ihrer Beratung, habe ich den AG angerufen, um den Grund zu erfahren.Er sagt telephonisch "das Projekt, wofůr du arbeiten solltest, ist nicht gelaufen, wie es laufen sollte. Ist einfach so ...tut mir leid"
Gemeint von ihm ist, dass ein interne Projekt nicht mehr eingesetzt wird.
1 - Ist den Grund rechtlich?
Dass das Projet nicht mehr eingesetzt wird, ist seit 2 Jahren bekannt. Und ich hatte andere Aufgaben seit der Probezeit erhalten.Ich arbeite dort seit 2 Jahre 4 Monate2 - Sollte nicht für den Grund einen Aufhebungsvertrag statt eine Kündigung sein?3 - Wie soll ich jetzt vorgehen ?4 - Welche Abfindung beantragen?
Monatbruttogehalt 3500 € , beschäftigt seit 2 Jahre 4 MonatenAnhänge
- Kündigung im Anhang per Brief mit sofortiger freistellung am 28.12.2021 per post erhalten
- Arbeitsvertrag ( Teil Kündigung)Danke vorab

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich kann eine Kündigung dann ausgesprochen werden, wenn Sie in einem Betrieb mit nicht mehr als zehn Beschäftigten arbeiten.

Hat Ihr Betrieb aber mindestens zehn Beschäftigte, so muss der AG für seinen Kündigung einen Kündigungsgrund angeben (§ 1 KSchG).

Wenn Ihr AG Ihnen nun mitteilt, dass das Projekt, für das Sie arbeiten, nicht läuft, dann ist dies schon deshalb kein Kündigungsgrund, weil Sie seit zwei Jahren mit anderen Aufgaben beschäftigt werden.

In diesem Fall können Sie die Kündigungsschutzklage erheben.

Eine Alternative wäre - wenn Sie an dem Arbeitsverhältnis nicht mehr festhalten möchten - der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

In einem solchen Aufhebungsvertrag können Sie sodann auch eine Abfindung mit dem AG aushandeln, wobei die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt.

Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.

Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oftnachfragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Kann ich Ihnen noch weiterhelfen? Haben Sie noch Fragen? Gibt es (technische) Probleme bei der Bewertung?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Das Unternehmen hat ca. 80 Mitarbeiter
Der Grund habe ich auch kommisch gefunden.
Klagen ist schon vorgesehen.
Der Grund war aber nicht schriftlich, sondern nur telefonisch.
1 - Was ist wenn er spät was anderes sagtMit dem AG habe ich heute ein Gespräch
2 - Soll den Vorschlag Aufhebungsvertrag von ihm kommen ? Oder kann ich auch erwähnen?
3 - Bei Klage ... soll ich inzwischen lieber zur Arbeit gehen? In der Kündigungsschreiben schreiben, steht sofortige freistellung
4 - Was empfehlen Sie, wenn wir uns heute während des Gesprächs nicht einigen?

Wenn er Ihnen dieses nur mündlich mitgeteilt hat, ist dies ohnehin unerheblich.

Er muss seine Kündigung in jedem Fall begründen, und wenn er dies nicht tut, dann können Sie klagen.

Sie Ihrerseits können natülich auch jederzeit einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, und wenn die Gefahr einer Kündigungsschutzklage für den AG besteht, dann wird er auch eine Abfindung zahlen.

Wenn Sie freigestellt sind, dann müssen Sie auch nicht mehr Ihre Arbeitskraft anbieten.

Wenn Sie sich nicht einigen sollten, dann rate ich Ihnen zur Kündigungsschutzklage.

Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.

Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oftnachfragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Danke. Ich melde mich nochmals nach dem Gespräch

Sehr gern!

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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oftnachfragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Weshalb geben Sie keine Bewertung ab??

Ich habe meine Arbeitszeit aufgewendet, um Ihnen behilflich zu sein, und Ihre Frage ist in aller Ausführlichkeit beantwortet worden.

Sie können auch nach Abgabe der Bewertung jederzeit nachfragen!

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Hallo, ich habe den AG gestern getroffen...
Er will jetzt seine schriftliche Kündigung zurücknehmen und hat mir vogeschlagen einen Aufhebungsvertrag ( siehe Anhang) zu unterschreiben. Und er behaupte jetzt.. es wäre betriebsbedingt. Ich habe mehr informationen gefragt bezüglich " betriebsbedingt...." gefragt, Antwort: "ich muss dass nicht sagen ... nur weil das Projekt nicht eingesetzt wurde, ist schon einen betriebsbedingen Grund ... nicht persönlich nehmen"
Abfindung Vorschlag 1750€
Mein Bruttogehalt 3500€, 2 Jahre 4 Monate gearbeit, unbefristete ArbeitsvertragIch will mindestens 3 Monate Bruttogehalt als Abfinding, weil alles meiner Meinung nicht rechtlich ist.
1 - Was ist Ihre Meinung?
2 - Helfen Sie auch persönnlich vor dem Gericht? bei einer Klage oder nur online?

Gern antworte ich Ihnen weiter.

Ich darf Sie aber nach bereits erfolgter Beantwortung Ihrer Anfrage bitten, zunächst eine positive Bewertung abzugeben, damit meine bisher erbrachte Rechtsberatung auch vergütet wird. Ich werde sodann umgehend auf Ihre Nachfrage eingehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

ra-huettemann und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.

Wenn er die Kündigung zurücknehmen will, dann weiß er auch, warum, denn die Kündigung ist unwirksam. Er kann die Kündigung aber nicht zurücknehmen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Bedeutet: Auf den Aufhebungsvertrag müssen Sie sich nur einlassen, wenn er Ihnen eine höhere Abfindung zahlt, nämlich eine in solchen Fällen übliche nach § 1 a II KSchG:

https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html

Teilen Sie ihm daher mit, dass Sie mit der Rücknahme der Kündigung nur einverstanden sind und den Vertrag unterschreiben, wenn er Ihnen eine höhere Abfindung zahlt und dass Sie ansonsten Kündigungschutzklage erheben.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Nach §1 a II KSchG ist meine Abfindung nur 3500k,
Ich möchte mindestens 3500k x 3 beantragen , wegen ungerechtfertige Behandlung.
Welche andere Argumente kann ich den AG geben um einen höheren Beteag zu bekommen ?

Die Unwirksamkeit der Kündigung und die Ankündigung, Klage zu erheben, wie bereits ausgeführt.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Hallo, was ist bitte die Telefonummer vom Kundenservice in Deutschland?
Ich habe die hotline 0800(###) ###-####erfolglos angerufen.
Können Sie vielleicht weiterhelfen ?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Also wenn ich die hotline anrufe, muss ich die Nummer auswählen, welche mit meinem Sachverhalt passt ...
Nach der Auswahl kommt nicht weiter .... mehrmal versucht, geht aber leider nicht weiter
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Ja genau da habe ich die hotline Nummer genommen. Funktioniert aber nicht... wie oben beschrieben