Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, hierzu ist das benannte Versicherungsunternehmen rechtlich nicht befugt.
Sofern sämtliche ausstehenden Beträge beglichen worden sind, und sofern das Inkassoverfahren abgeschlossen ist, hat das Versicherungsunternehmen keine weiteren Beträge mehr zu beanspruchen.
Das Schuldverhältnis ist mit vollständiger Zahlung vielmehr erloschen (§ 362 BGB).
Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Weisen Sie die gegen Sie geltend gemachten Forderungen daher unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte Rechtslage zurück!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt