Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank.
Sie müssen folgendes Wissen.
Wenn Ihr Sohn 14 Jahre alt ist, dann kann ein Gericht nicht mehr gegen den Willen Ihres Sohnes entscheiden.
Bei einem Alter von etwa 12 Jahren ist der Wille des Kindes für das Gericht bindend. Sollte es also zu einem neuen Verfahren kommen, dann können Sie sicher damit rechnen, dass das Gericht nachdem es Ihren Sohn angehört hat, das Wechselmodell beenden und den Umgang nach dem Willen Ihres Sohnes anordnen wird.
Ihr erster Schritt sollte sein, wenn der Vater hier uneinsichtig ist, mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Das Jugendamt wird versuchen zwischen Ihnen (dem Sohn) und dem Vater zu vermitteln.
Sollte dies keinen Erfolg haben und der Vater weiter auf dem Wechselmodell bestehen, dann können Sie (erfolgreich) auf Abänderung des Umgangs vor dem Familiengericht klagen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt