Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Der Widerspruchsbescheid enthält in aller Regel eine Rechtsmittelbelehrung, wonach Sie gegen die für Sie ungünstige Entscheidung Klage erheben können.
Nach Ihrer Schilderung sind die Erfolgsaussichten gleich Null. Es ist ärgerlich für Sie, dass Sie von der Beitragsbefreiung erst später erfahren haben, aber Sie kennen den Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
N.W.
Bitte Bewertung nicht vergessen.