Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie waren also, wenn ich Sie richtig verstanden haben, im Urlaub nicht krank geschrieben ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Für die Frage, wie lange der AG Entgeltfortzahlung erbringen muss, sind die Tage bzw. Wochen der tatsächlichen Krankschreibung maßgeblich. Für die Berechnung der 6 Wochen werden, da es sich um diesselbe Krankheit handelt, die Zeiten der AU zusammengezählt, wenn die Erkrankungen in einem 12 Monatsrahmen fallen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).
Bitte fragen Sie nach, wenn etwas unklar oder offen geblieben ist. Ansonsten geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
haben Sie meine Antwort erhalten ?
sind Sie doch bitte so freundlich und geben zumindest eine kurze Rückmeldung, ob Sie die Antwort erhalten hjaben und ob sich ggf. noch Nachfragen stellen.
gegen dieses Vorgehen spricht nichts. Wenn Sie "genesen" sind und der AG Ihnen Urlaub gewährt, geht dies. Die Urlaub wirkt sich nicht negativ aus, sondern wird aus der 6 Wochenfrist für die Lohnfortzahlung rausgerechnet.
vielen Dank für die freundliche Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute !
vielen lieben Dank !