Recht & Justiz
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Tatsächlich muss gegen die Entscheidung des OLG zunächst Beschwerde beim Bundsgerichtshof eingereicht werden. Erst wenn dieser sich auch gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich stellt, muss der EuGH über die ordnungsgemäße Anwendung europäischer Vorschriften entscheiden.Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, herzlichen Dank vorab für Ihre Bewertung (3 bis 5 Sterne)Norbert MöschRechtsanwalt