Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die weiteren ausführlichen Erläuterungen.
Vorweggenommen, sollten Sie in jedem Fall versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten, insbesondere dem Schulleiter und noch mehr, weglassen Leiterin in einem persönlichen Gespräch zu erreichen.
Schule eine sehr persönliche Angelegenheit, die eben leider, so wie Sie sich auch schon erlebt haben, zu vielen Missverständnissen führen kann.
Sollte dieser Weg erschöpft sein, würde gegen die Aufnahme in die falsche Klasse ich Ihnen grundsätzlich der Rechtsweg offen stehen. Hier wäre nochmals genau auf den Antrag zu schauen. Wenn dieser gerichtet ist, so wie Sie schreiben, auf die Einschulung in genau eine Klasse und diesen nicht stattgegeben wird, könnten sie Widerspruch gegen die Entscheidung binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung einlegen oder, sollte Gefahr in Verzug bestehen auch einen einstweiligen Antrag vor dem Verwaltungsgericht stellen, dass die Beschulung in der korrekten Klasse erfolgt. Der Widerspruch ist gegen die Schule bzw. den Schulträger direkt zu richten.
Parallel könnte man über einen Leistungsantrag, nämlich in die Übernahme der ihrer Tochter in die korrekte Klasse nachdenkt, dieser ist allerdings nachrangig dem oben genannten, in hier in Widerspruch möglich ist.
Dritte Möglichkeit wäre direkt gegen den Schulleiter vorzugehen, wenn offensichtlich ist, dass es mobbing gegeben hat und sie diese Vorwürfe auch nachweisen können.
Dies sollte allerdings die letzte Möglichkeit sein, da in der Regel dann das Vertrauensverhältnis zerstört sein wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, sollte Nachfrage bedarf bestehen.
Über Ihre anschließende positive Bewertung (3 bis 5 Sterne) freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt