Recht & Justiz
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Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Steuer- und Immobilienrecht. Der Verkauf ist steuerfrei, da Ihre Mutter eine Wohnung selbst bewohnt und die andere Hälfte seit über 10 Jahren in Ihrem Eigentum hatte nach § 23 EStG. Veräußerungsgewinne und -verluste werden nach § 23 EStG nur berücksichtigt, wenn die Spekulationsfrist zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wirtschaftsgutes noch nicht abgelaufen ist. Ist mehr Zeit verstrichen, sind Gewinne unabhängig von deren Höhe steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich. Die Frist beträgt bei Immobilien 10 Jahre und bei selbst bewohnten Einheiten 3 Jahre vor Verkauf.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne (3-5).
Im Nachgang stehe ich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Sind Sie noch da?
Ja, genau. Es muss auch nichts dem Finanzamt gemeldet werden.
abgeschlossene Verträge über Grundstücke werden sowieso vom Notar an die Grunderwerbssteuerstelle gemeldet; die muss dann der Käufer bezahlen!
Nein, muss Sie nicht, da kein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist. Dann können Sie eine Flasche Sekt aufmachen!!
Gerne geschehen-bitte bewerten nicht vergessen durch das Anklicken der Sterne oben rechts bei Ihnen. Bei Bedarf kann natürlich auch ein Bonus ausgelobt werden. Ist aber kein Muss.
Ansonsten wird die hälftige Vergütung nicht an mich weitergeleitet.