Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
verstehe ich Sie richtig, dass Sie Unterhalt gezahlt haben ? Wurden Sie denn in den letzten Jahren von der Kindesmutter mal aufgefordert mehr zu zahlen oder Ihr Einkommen offen zu legen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke füür die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich kann rückwirkend Unterhalt - da Ihre Tochhter noch minderjährig ist müsste die Forderung von der Kijdesmutter gestellt werden -, allerdings ist rückwirkend Unterhalt nur dann geschuldet, wenn Sie mal zur Zahlung von mehr Unterhalt oder zur Offenlegung Ihrer Einkünfte aufgefordert wurden. Da dies offenbar nicht erfolgte, müssen Sie keine rückwirk3enden Zahlungen leisten.
Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vor. Vielen Dank !
wie ausgeführt nur unter der Voraussetzung, dass Sie in Verzug gesetzt wurden.
Gern kann ich Ihnen die Beratung in Schriftform zukommen lassen, dies kann jedoch nur im Rahmen eines Premiumservice geschehen.
lassen Sie mir nach Annahme des Angebotes Ihre Kontasktdaten (Email oder Anschrift) zukommen und ich sende es Ihnen zu. Alternativ können Sie natürlich den Chat auch kopieren.
danke für die Daten, ich bereite es vor und schicke es Ihnen dann.
Unterhalt muss natürlich gezahlt werden, bis das Kind mit der Ausbildung fertig ist.Da Ihre Tochter während der Ausbildung aber auch Geld verdient muss sie sich das natürlich anrechnen lassen (auch das Kindergeld) und zudem müssen beide Eltern dann zahlen.
RA Grasdsd
so pauschal kann man das nicht sagen, man müsste es schon richtig berechnen. Ab dem 18. LJ könnte es die Tochter zumindest berechnen lassen und sollte sich noch ein Anspruch ergeben, wäre dieser dann zu zahlen.
Sehjr geehrter Fragesteller,
Sie hat das Recht, abzubrechen und neu zu suchen. Ab neuer Lehre muss wieder gezahlt werden, zwischenzeitlich muss sie arbeiten gehen.
auf die Einigung kommt es nicht an, eine solche ist UNWIRKSAM !
Die Tochter fordert und Sie können es überprüfen lassen.