Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, Sie müssen ihm keinen Umgang gewähren!
Die rechtliche Vaterschaft beginnt erst mit der Anerkennung der Vaterschaft oder der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Der Vater Ihres Kindes müsste also zunächst einmal die Vaterschaft anerkennen, um sein Recht auf Umgang formal geltend machen zu können.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Sie demzufolge nicht verpflichtet, ihm Umgang mit Ihrem Kind einzuräumen.
Bezüglich des Urlaubs können Sie sich jederzeit einvernehmlich einigen.
Üblicherweise wird der Umgang während der Ferienzeiten hälftig auf die beiden Elternteile aufgeteilt.
Nein: Der nur umgangsberechtigte Vater kann Ihnen den Urlaub nicht untersagen.
Abweichendes gilt nur dann, wenn er auch das Sorgerecht gemeinsam mit Ihnen inne hätte.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt