Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
hat denn Ihre Tochter eine abgeschlossene Berufsausbildung ? Was verdient denn die Tochter jetzt während der geplanten Ausbildung ? Wie hoch sind denn Ihre und die Nettoeinkünfte der Kindesmutter ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich müssen Eltern auch nach einer Arbeitstätigkeit des Kindes wieder Unterhalt zahlen, wenn das Kind bis dahin noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.
Ob und wie hoch jedoch im konkreten Fall ein Unterhalt gezahlt werden muss hängt vom Nettoeinkommen des Kindes (dieses muss sie sich anrechnen lassen) und von den Einkünften der Eltern ab, denn beide Eltern müssen Barunterhalt an das Kind zahlen. Solange Ihnen diese Daten nicht bekannt sind, können Sie die Zahlungen natürlich verweigern.
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