Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Durch den dokumentierten Verkauf haben Sie evident eine Markenrechtsverletzung ggü. dem beschriebenen Unternehmen begangen.
Denn Ware in deren Rechtskreis darf nur mit Zustimmung des Erfinders und Markeninhabers gewerblich verkauft werden.
Es ist davon auszugehen, dass Sie bereits längere Zeit beobachtet wurden.
Eine zu weit abgegebene Unterlassungserklärung kann daher verheerende finanzielle Folgen haben.
Da Sie jedoch zuvor kein Produkt verkauft haben, haben Sie in dieser Hinsicht zumindest etwas Spielraum und nichts zu befürchten.
Wegen der Verletzung der Rechte der Gegenseite müssen Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Ansonsten droht Ihnen eine Klage mit noch höheren Kosten.
Allerdings rate ich dringend ab, die Unterlassungserklärung wie vorgelegt zu unterzeichnen. Diese geht zu weit.
Die Erklärung ist durch einen Rechtsanwalt abzuändern.
Ansonsten können Ihnen hohe finanzielle Nachteile drohen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-