Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, das ist nicht möglich.
Die betreffende Person kann nur auf die Weise Informationen gewinnen, indem Sie möglicherweise Privatpersonen kontaktiert und/oder anspricht.
Sämtlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen (wie beispielsweise Universitäten) ist es gesetzlich untersagt, Informationen über dritte Personen weiterzugeben.
Gleiches gilt für mögliche Arbeitgeber der Person.
Sie müssen daher nicht befürchten, dass die Person Informationen über Sie in Erfahrung bringen kann.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt