Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Kann Ihr Enkel die Wohnung allein finanzieren? Haben Sie sichergestellt, dass er über hinreichende Geldmittel verfügt?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -