Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
die Kindesmutter arbeitet aktuell nicht ? Könnte sie denn zeitnah eine Arbeit finden ? Wie lange waren Sie denn verheiratet ?
MIt freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Bei einer Kurzehe ist nachehelicher Unterhalt in der Regel sowiewo ausgeschlossen (§1579 Nr. 1 BGB). Zudem besteht nach einer Scheidung das sog. Eigenverantwortungsprinzip. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte sich finanziell selber zu unterhalten hat.
Wenn das Kind versorgt ist (es müsste ggf. sogar ein Hortplatz in Anspruch genommen werden) muss die Frau sich bemühen, sogar eine Vollzeitsstelle anzunehmen.
Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Ansonsten geben SDie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
Mit freundlichen grüßen
solange Sie keinen notarielle Verpflichtung eingegangen sind doer eine gerichtliche Entscheidung existiert, besteht keine Verpflichtung und Sie können sofort einstellen.
Mit freundlichen Grüßen