Recht & Justiz
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Bitte haben Sie ein wenig Geduld, ich sitze erst wieder ab ca. 20:30 am Platz und komme dann auf Ihre Frage zurück!MfGNorbert Mösch
Vielen Dank für Ihre Geduld. Die Rechtsfolgen eines Bail in sind im Zusammenhang mit Produkten, die der Einlagensicherung bis EUR 100.000,00 unterliegen, grundsätzlich und weitestgehend ausgeschlossen.Ihre Forderungen sind also auch im Falle einer Gläubigerbeteiligung nach der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstitutenabgesichert (BRRD) bis zur Höhe dieses Betrages abgesichert durch den Einlagenfonds der Banken (sofern dieser ausreichend gefüllt ist).Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, danke ***** *****ür Ihre Bewertung (3 bis 5 Sterne).Norbert MöschRechtsanwalt
Die privaten Bausparkassen unterliegen auch der gesetzlich vorgesehenen Sicherung, durch die pro Kunde und Bausparkasse 100.000 Euro geschützt werden. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren. Dazu versenden die Banken an ihre Kunden einmal jährlich den Informationsbogen für den Einleger. Hier sollten Sie einmal schauen, ob Ihre Bank Ihnen auch ein entsprechendes Informationsschreiben geschickt hat, wovon ich aber ausgehe.
Richtig. Das geben die Banken entsprechend vor. § 3 Abs. 3 Einlagensicherungsgesetz umschreibt den Begriff der "Einlage" - hierunter fallen alle rückzahlbaren Gelder, also auch die Einlage in einen Bausparvertrag.
Die Banken sind selbst für die ausreichende Befüllung des Einlagensicherungsfonds verantwortlich. Gibt es besonders viele Haftungsfälle in einem Jahr kann es passieren, dass die dortige Sicherung aufgebraucht ist. Vgl. § 17 Abs. 2 - nur 0,8 % der gedeckten Einlagen müssen gesichert sein. Aber nach § 27 Abs. 1 besteht Verpflichtung der Institute bei nicht ausreichenden Mitteln Sonderbeiträge zu zahlen (aber max. 0,5 % der gedeckten Beiträge). Sollten also mehrere Banken Ihre Einlagen nicht zurückzahlen können, könnte es theoretisch eng werden mit einem Rückzahlungsanspruch!
Bitte geben Sie zunächst Ihre Bewertung ab, dann antworte ich gern auf weitere Nachfragen.
Danke ***** *****ächlich bieten einige Banken zusätzliche Sicherungssysteme gegen Gebühr an oder generell für all Ihre Kunden. Hier müssen Sie sich von Ihrer Bank die entsprechenden AGB / Sicherungsabreden zeigen lassen, um Gewissheit zu haben, dass hier eine unbegrenzte Sicherung erfolgt - wobei auch dies jeweils von der Bonität des Sicherungssystems abhängen dürfte.
Da ALLE "Einlagen" hierunter fallen, gilt dies auch für die "Einlage" in den Bausparvertrag.Leider kenne ich auch keinen absoluten Schutz, außer die "Einlage" in ein Bankschließfach zu legen.