Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Unter den gegebenen Umständen sind Sie in der Tat berechtigt, den Arbeitsvertrag gemäß § 123 BGB anzufechten.
Da diese nämlich als Vertretung eingesetzt werden soll, hätte die AN Ihnen anlässlich der Vertragsverhandlungen auch ungefragt offenbaren müssen, dass sie schwanger ist und daher für die Vertretungsarbeit faktisch überhaupt nicht zur Verfügung stehen würde.
Insoweit handelte es sich um einen vertragswesentlichen Umstand, bei dessen Kenntnis Sie den Vertrag nicht geschlossen hätte.
Die rechtlich gebotene und unterlassene Aufklärung über diesen Umstand berechtigt Sie folglich zur Vertragsanfechtung nach § 123 BGB.
Erklären Sie daher unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte Rechtslage die Anfechtung.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt