Recht & Justiz
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ich habe eine kleine ängstliche 9jahre ich wohne in kleinen Haus .zwei Hausen weiter ist neue Familie mit grosse Kater.Der beist nicht nur mein Katze aber auch mich.In lezte 8 Monaten 10x letzte Zeit auf Die Strasse von Hinten einmal um1.30 Morgen im Bett hand zerfetz,Spital muste mich fliken. Besitzer wil keine kontakt Polizei sagt Wir kennen nichts machen.Ich solte gitter machen.Muss ich und meine Katzen in meinem Wohnung geschloesen sein?Meine wunden sind sehr tief und schmerzich Wo finde ich Hilfe ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
es wäre ratsam eine zivilrechtliche Klage zu erheben. Anspruch ergibt sich aus § 833 Abs.1 BGB. Davor sollten Sie den Schaden außergerichtlich geltend machen. Zuständig ist das örtliche Amtsgericht, wenn der Schaden nicht über 5000 € liegt. Zusätzlich könnte eine Unterlassungsklage bewirkt werden. Bei weiteren Fragen ********************
Mit freundlichen GrüßenNawazRechtsanwalt